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Durchführung Interner Revisionen & Aufsichtsratsprüfungen

Interne Revisionen

Genossenschaften mit Spareinrichtungen müssen über eine interne Revision verfügen. Jedoch sollten auch Wohnungsunternehmen ohne Spareinrichtung wegen der verschärften Vorschriften zum Risikomanagement durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eine interne Revision einrichten. Da es sich auf Grund relativ kleiner Betriebsgrößen in der Regel nicht lohnt, eine eigene Revisionsabteilung vorzuhalten, übernehmen wir für Ihr Unternehmen gerne diese Aufgabe.

Aufsichtsratsprüfungen

Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsführung zu kontrollieren. Dazu kann er sich auch eines fachkundigen Dritten bedienen. Beauftragt uns der Aufsichtsrat mit einer Prüfung, so ist garantiert, dass die Prüfung fachmännisch durchgeführt wird und sich das Haftungsrisiko des Aufsichtsrates mindern kann.

Prüfungsthemen

Wir passen ständig unsere Prüfungsthemen an die Erfordernisse unserer Mandanten  an. Unsere aktuelle Themenliste steht Ihnen zum Download bereit. 

Die Themenliste dient als Anhaltspunkt für mögliche Prüfungsthemen, selbstverständlich bearbeiten wir auf ihren Wunsch hin auch Themen, die nicht auf der Liste aufgeführt sind.