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Steuerberatung |
Anfang der 90er Jahre fand der Übergang von der Steuerfreiheit der Wohnungsgemeinnützigkeit in die volle Steuerpflicht beziehungsweise bei Vermietungsgenossenschaften in die Steuerfreiheit bzw. partielle Steuerpflicht nach § 5, Abs. 1 Nr. 10 KStG statt. Dies wirkt sich noch heute in der besonderen steuerlichen Situation der Wohnungsunternehmen aus.
Unsere Steuerfachabteilung ist auf diese besonderen Fragestellungen der Wohnungswirtschaft spezialisiert. Daher finden Sie in uns einen kompetenten Partner für:- Steuerbilanzen
- Partielle Gewinnermittlung bei Vermietungsgenossenschaften
- Steuererklärungen einschließlich Anlage WoBau
- Führung von Rechtsbehelfsverfahren
- Hilfe bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt und die Sozialversicherung
- Umstrukturierungen
- Steuergestaltung
- Grunderwerbssteuer
- alle sonstigen steuerlichen Fragestellungen rund um die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Treten Sie mit uns in Kontakt - wir helfen Ihnen gerne weiter. Hier gelangen Sie direkt zum Kontaktformular. |
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Steuerliche Mandantenrundschreiben |
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Hier finden Sie eine Liste aller Themen der steuerlichen Mandatsrundschreiben.
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